Tätigkeitsschwerpunkt Arbeitsrecht

Kündigung und ArbeitsrechtIm Arbeitsrecht unterscheiden wir zwischen Kollektivarbeitsrecht
(z.B. Betriebsvereinbarungen, Tarifverträge etc.)
und Individualarbeitsrecht (z.B. Arbeitsverträge, Kündigungen,
Abmahnungen etc.).
Die Rechtanwälte Ammerich und Eick beraten und vertreten
Sie sowohl als Arbeitnehmer als auch in Ihrer Funktion als Arbeitgeber.

Zu unserem Angebot zählt insbesondere

  • Beratung und Vertretung in Kündigungsschutzprozessen
  • Beratung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen aller Art
    • Erstellung aller Vertragsmuster
    • Überprüfung bestehender Vertragsmuster
    • Einbeziehung der aktuellen Rechtsprechung
  • Verhandlungen mit Betriebsräten und Gewerkschaften

Lassen Sie sich gut und professionell von unserem Team beraten! Kontaktieren Sie uns!