Über Rechtsanwalt Kai-Uwe Eick

Rechtsanwalt Eick studierte von 1992 bis 1997 Rechtswissenschaft an den Universitäten Würzburg, Tübingen und Heidelberg.
Nach dem Referendariat am Landgericht Heilbronn ließ er sich als selbständiger Rechtsanwalt in Neckarsulm nieder.

Im Mai 2001 erfolgte der Zusammenschluß mit Rechtsanwalt Frank Ammerich zur Gründung der Rechtsanwälte Eick & Ammerich GbR.

Im Sommer 2014 wurde die Rechtsanwälte Eick & Ammerich GbR unter Aufnahme von Rechtsanwalt Christian Stolte
in die Kanzlei Rechtsanwälte Ammerich, Eick & Stolte Partnerschaftsgesellschaft mbB eingebracht.

Rechtsanwalt Eick berät Unternehmer und Führungskräfte von der Existenzgründung bis zum Umwandlung
oder Veräußerung von Unternehmen, ebenso bei eingetretener Schieflage von Unternehmen durch Sanierung,
Abwicklung oder Insolvenzeröffnung.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen werden ehemalige Unternehmer oder Privatpersonen
auch bei der Verbraucherinsolvenz begleitet.

Darüber hinaus widmet sich Rechtsanwalt Eick weiterhin dezidierten Problemen von Privatpersonen.