Rechtsanwalt Frank Ammerich

Nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Justus Liebig Universität in Gießen
absolvierte Frank Ammerich sein Referendariat in Darmstadt.

Während des Referendariats absolvierte er eine sechsmonatige Station
in einer renommierten Anwaltskanzlei in San Francisco.

Unmittelbar nach dem zweiten Staatsexamen (2001) gründete Ammerich gemeinsam
mit Rechtsanwalt Kai-Uwe Eick die Rechtsanwälte Eick & Ammerich GbR.

Im Sommer 2014 wurde die Rechtsanwälte Eick & Ammerich GbR unter Aufnahme von Rechtsanwalt Christian Stolte
in die Kanzlei Rechtsanwälte Ammerich, Eick & Stolte Partnerschaftsgesellschaft mbB eingebracht.

Frank Ammerich ist spezialisierter Anwalt auf dem Gebiet des Strafrechts.
Als Strafverteidiger ist er in allen Deliktsbereichen überregional tätig.

Weiterer Schwerpunkt ist die Wahrnehmung von Interessen im Bereich des Verkehrsrechtes.
Dabei liegt das besondere Augenmerk nicht nur auf der Bearbeitung von Verkehrsordnungswidrigkeiten/Straftaten
sondern vor allem auch auf der Regulierung materieller und immaterieller Schäden bei Verkehrsunfällen.

Das allgemeine Zivilrecht und im Besonderen das Mietrecht runden das Portfolio ab.